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Punktspielbetrieb Jugend

Ansprechpartner Jugend

Der Referatsleiter Jugend koordiniert neben dem Turnierbetrieb auch den Punktspielbetrieb im Jugendbereich.

Unterstützt wird er in den einzelnen Bezirken durch die Jugendausschüsse (JA), die sich dort um den Spielbetrieb kümmern. Die jeweiligen Ansprechpartner können hier für den NBV und jeden Bezirk eingesehen werden.

Im Jugend-Punktspielbetrieb werden von Ebene zu Ebene unterschiedliche Systeme angeboten. Neben den Standardmannschaften wie im O19-Bereich mit vier Jungen und zwei Mädchen gibt es vor allem auf Kreisebene auch Kleinmannschaften mit vier Spielern, bei denen beliebig viele Jungen oder Mädchen eingesetzt werden dürfen (meist "Aufbaustaffel" genannt).

Normalerweise werden Staffeln angeboten, in denen Jugendliche der Altersklasse U19 und jünger spielen ("Jugend" im engeren Sinne genannt) oder in denen Spieler der Altersklasse U15 und jünger spielen ("Schüler" genannt). Hier gibt es regionale Variationen.

Auf Landesebene wird jedes Jahr eine Niedersachsenliga U15 gespielt. Da es für die Altersklasse U19 zuletzt zu wenig Meldungen für die Landesebene gab, wird die NBV-Mannschaftsmeisterschaft U19 mit besonderen Regeln in Turnierform gespielt; dazu unten mehr.

  • Es gibt Staffeln mit vollständigen Mannschaften und "Aufbaustaffeln".
  • Die Standardaltersklassen sind U19 und U15.
  • Auf Landesebene wird in U15 eine normale Staffel gespielt; in U19 wird die Mannschaftsmeisterschaft in Turnierform ausgespielt.

Im Jugendbereich gibt es keinen Auf- und Abstieg von Mannschaften. Jeder Verein meldet je nach Einschätzung der Spielstärke seiner Spieler an den entsprechenden regionalen Jugendausschuss.

In allen Ebenen sind Mannschaften von Einzelvereinen startberechtigt; gleiches gilt für Mannschaften von Spielgemeinschaften, die über alle Altersklassen gebildet werden und beim Referatsleiter Wettkampfsport beantragt wurden (§ 14 NBV-Spielordnung). Auf Kreis- und Bezirksebene können auch Jugendspielgemeinschaften gebildet werden, d. h. zwei oder mehr Vereine können sich für einzelne Mannschaften zu einer Spielgemeinschaft zusammenschließen (§ 14 (4) NBV-Spielordnung).

Für die Mannschaftsmeldung im Jugendbereich wird die Spielliste anders als für O19-Mannschaften genutzt. Die Mannschaftsmeldung wird nicht von der Passstelle in die Spielliste integriert, sondern per Hand nachgetragen. Neben die Stammspieler der einzelnen Mannschaften werden die Nummerierung der Mannschaft, die Spielklasse (mit Altersklasse) und die Position des Spielers in der Mannschaft angegeben. Insbesondere für Jugendspielgemeinschaften bietet es sich an, mit einem herkömmlichen Mannschaftsmeldeformular (vgl. Service-Bereich der NBV-Seite) zu melden, auf der alle Spieler, die eingesetzt werden können, mit einer Reihenfolge versehen werden; die Stammspieler sind zu benennen.

Zu beachten ist, dass an Punktspielen nur Spieler teilnehmen dürfen, die auf der Spielliste ihres Vereins stehen; doppelte Spielberechtigungen sind hier also irrelevant. Für alle Angelegenheiten, die Spielberechtigungen betreffen, ist die NBV-Passstelle zuständig.

Der Erstplatzierte einer Staffel am Ende der Spielzeit wird "Meister" genannt. Wenn mehrere Staffel einer Ebene parallel gespielt wird, wird ggf. eine regionale Endrunde gespielt.

  • kein Auf- und Abstieg im Jugendbereich
  • Spielgemeinschaften über alle Altersklassen entsprechen Vereinen; Jugendspielgemeinschaften können bis Bezirksebene für einzelne Mannschaften gebildet werden.
  • besonderes Meldeverfahren

Die Niedersachsenliga U15 und die NBV-Mannschaftsmeisterschaft U19 dienen der Ermittlung der niedersächsischen Mannschaftsmeister. Sie sind bei der jeweiligen norddeutschen Mannschaftsmeisterschaft startberechtigt, von der aus man sich zur deutschen Mannschaftsmeisterschaft qualifiziert.

Um die stärksten Mannschaften nach den Kriterien, die auf der weiterführenden Ebene gelten, herauszufinden, werden die Niedersachsenliga U15 und die NBV-Mannschaftsmeisterschaft U19 unter besonderen Regeln durchgeführt. Dies bedeutet, dass wie erwähnt nur Vereinsmannschaften und Mannschaften von Spielgemeinschaft über alle Altersklassen zugelassen sind.

In den Wettbewerben auf Landesebene können zunächst zwei Mannschaften pro Bezirk an den Start gehen. Wenn ein Bezirk seine Quote nicht nutzt, wird danach mit weiteren Bewerbern aufgefüllt - falls nicht durch einen Beschluss des NBV-Jugendausschusses mit mehr Mannschaften gespielt wird.

Für die U19-Mannschaftsmeisterschaft gelten folgende Besonderheiten, die sich an Regeln der norddeutschen und deutschen Ebene orientieren. Ob diese Regeln bei vorhergehenden Kreis- oder Bezirksentscheiden bereits Anwendung finden, entscheidet der regionale Jugendausschuss.

  • Es sind alle Jugendlichen, die eingesetzt werden sollen, mit der Meldung bekannt zu geben; nur sie dürfen eingesetzt werden, d. h. es sollten möglichst mehr als 4 Jungen und 2 Mädchen gemeldet werden.
  • Es sind frei gestellte Jugendliche des Vereins wieder in der Jugendmannschaft spielberechtigt.
  • Zu Turnierbeginn werden die Stammspieler der Mannschaften ermittelt. Dies ist für die Reihenfolge der Jungendoppel von Belang.
  • Bei der Aufstellung der Jungendoppel gilt, dass, wenn alle Stammspieler Doppel spielen, der 1. Junge im 1. Doppel spielt (Addition der Einzelranglistenplätze), wenn nicht ein Doppel als 1. Doppel gemeldet wurde. Wenn 1 Ersatzspieler eingesetzt wird, spielt er im 2. Doppel. Bei 2 Ersatzspieler spielt der beste Stammspieler im 1. Doppel. Bei 3 Ersatzspieler spielt der verbleibende Stammspieler ebenfalls im 1. Doppel.
  • Es gilt eine besondere Reihenfolge der Spiele eines Mannschaftskampfs, wenn die Vereine sich nicht einigen können: 1. JD, 2. JD, MD, 1. JE, 2. JE, ME, 3. JE, GD.

Die Mannschaftswettbewerbe auf Niedersachsenebene werden in der Anlage V der NBV-Spielordnung erwähnt.

  • Landeswettbewerbe als Qualifikation zur norddeutschen Mannschaftsmeisterschaft
  • eingeschränktes Melderecht: zunächst zwei Mannschaften pro Bezirk
  • besondere Regeln für die NBV-Mannschaftsmeisterschaft U19

Freistellungen betreffen Jugendliche, die in O19-Mannschaften ("bei den Senioren") spielen wollen. Sie sind im Bereich des NBV nur für die Altersklassen U19 und U17 möglich (Spielordnung § 15).

Der Einsatz in einer O19-Mannschaft ist der NBV-Passstelle bis zum 01.07. für die folgende Spielzeit über die Verbandsverwaltung mitzuteilen. Kommt ein Jugendlicher nach dem 01.07. für die folgende Spielzeit neu auf die Spielliste (z. B. durch Umschreibung), muss mit dem Antrag die Zuordnung zum O19- oder Jugendbereich angegeben werden.

Freigestellte Jugendliche haben das Recht, an allen Jugendveranstaltungen (Einzelmeisterschaften, Ranglisten, sonstige Turniere) teilzunehmen.

Für Vereine, die überregionale Mannschaften an den Start schicken, gelten Sonderregelungen. Diese sollten ggf. in einem Gespräch mit dem Referatsleiter Jugend besprochen werden. Jugendliche (U17 und jüngerer Jahrgang U19), die für eine Mannschaft bis zur Niedersachsenliga frei gestellt wurden, können zusätzlich auch für höher spielende Mannschaften frei gestellt werden. Der NBV stellt im Service-Bereich seiner Webseite ein besonderes Freistellungsformular für überregionale Freistellungen bereit. Freistellungsanträge sind über den Referatsleiter Jugend an den Jugendwart der jeweiligen Ebene zu stellen; er informiert die NBV-Passstelle und den Referatsleiter wettkampfsport, der die genehmigte Mannschaftsmeldung weiterleitet.

  • Sonderregelung für überregional spielende Vereine

Für Spieler, die während der Saison den Landesverband wechseln, kann auch später eine Freistellung beantragt werden.

  • Abweichungen von den Vorgaben möglich

Doppelte Spielberechtigungen wurden als Service des NBV für seine Vereine eingeführt. Spieler können damit für den einen Verein Punktspiele betreiben (Mannschaftswettbewerbe) und für einen anderen bei Turnieren antreten. Dies gilt allerdings nur für Veranstaltungen, die vom NBV durchgeführt werden; bei überregionalen Veranstaltungen (norddeutschen und deutschen Turnieren) gilt, dass ein Spieler nur für den Verein, auf dessen Spielliste er steht, antreten darf. Der Spiellistenverein entspricht bei doppelten Spielberechtigungen dem Verein, für den Punktspiele bestritten werden.

  • nur in Niedersachsen: Unterscheidung Punktspielberechtigung - Turnierspielberechtigung
  • überregional: nur Startrecht für Spiellistenverein (= Punktspielberechtigung)

Doppelte Spielberechtigungen werden für die Dauer von einer Saison (01.08. bis 31.07.) beantragt; bei Vereinswechsel während der Saison verfällt die doppelte Spielberechtigung. Doppelte Spielberechtigungen sind also jedes Jahr neu zu beantragen. Der Antrag ist bis zum 1. Juni vor der Saison je nach Altersklasse an den Referatsleiter Wettkampfsport (ab U22) oder den Referatsleiter Jugend (bis U19) zu stellen.

Dazu ist ein Formular, das im Service-Bereich der NBV-Seite zum Download bereit steht, zu verwenden. Mit einem Formular können mehrere doppelte Spielberechtigungen der gleichen Kombination von Punktspiel- und Turnierverein beantragt werden. Alle Beteiligten (Punktspiel- und Turnierverein sowie Spieler) müssen ihr Einverständnis per Unterschrift ausdrücken.

Der Antrag wird an den Verein mit der Turnierspielberechtigung zurückgesandt, damit er mit dem Antrag ggf. die Spielberechtigung nachweisen kann. Der Referatsleiter Wettkampfsport und der Referatsleiter Jugend führen je eine Liste der aktuellen doppelten Spielberechtigungen, die auch veröffentlicht werden.

Mit diesem Formular ist es nicht möglich, gleichzeitig eine Umschreibung zu beantragen; diese muss direkt bei der Passstelle (NBV-Marketinggesellschaft) beantragt werden.

Im Jugendbereich ist ein späterer Antrag bei Vereinswechsel möglich.

  • Dauer eine Saison; jedes Jahr neu zu beantragen
  • Antrag mit besonderem Formular; Umschreibung ggf. extra bei der Passstelle zu beantragen
  • Sonderregelung im Jugendbereich

Spieler, die an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen, müssen Mitglied eines Vereins, der Mitglied im Landessportbund ist, sein, um versichert zu sein.

In den Ordnungen des NBV sind doppelte Spielberechtigungen in § 3 (4) der Spielordnung erwähnt.

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BON 05/2024

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Niedersächsischer
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