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Schiedsrichter im NBV

In jedem Verein soll es mindestens ein Mitglied geben, das im Besitz einer gültigen Schiedsrichter-Lizenz ist. So ist für jede Mannschaft im regulären O19 Punktspielbetrieb ein Schiedsrichter erforderlich, der auch am Spieltag vor Ort sein muss. Für Mannschaften in Kreisstaffeln genügt ein Regelkundiger. Höher spielende Mannschaften benötigen einen bestätigten Schiedsrichter. Für jeden fehlenden Schiedsrichter im Verein ist eine Ordnungsgebühr zu zahlen.

Der Unterschied zwischen einem Regelkundigen und einem bestätigten Schiedsrichter liegt in der Ausbildung. Der bestätigte Schiedsrichter macht einen zweitägigen Lehrgang, bei dem die Lizenz durch eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung erwoben werden kann. Die Ausbildung zum Regelkundigen umfasst nur den theoretischen Teil der Lizenz zum bestätigten Schiedsrichter. Somit ist ist dies nur ein eintägiger Lehrgang.

Beide Lizenzen haben eine Gültigkeit von 2 Jahren und müssen spätestens zum Ende der Laufzeit durch eine erneute Teilnahme an einem Lehrgang verlängert werden. Näheres regelt die Schiedsrichterordnung, die in den Satzungen und Ordnungen des NBV einzusehen ist.

Mit der Lizenz des bestätigten Schiedsrichters ist es auch möglich als Referee NBV Turniere und überregionale Turniere in Niedersachsen zu leiten, oder auch Punktspiele der Regioalliga und der 2. Bundesliga zu unterstützen. Aber auch die weitere Qualifikation zum Schiedsrichter auf nationaler oder internationaler Ebene sind durch entsprechende Lehrgänge möglich. Wenn du Dir so etwas vorstellen kannst wende Dich bitte an den Referatsleiter Schiedsrichterwesen. Er kann Dich entsprechend unterstützen.

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