Wir sind der Niedersächsische Badminton-Verband e.V.
Der NBV, gegründet 1955, vertritt seit nunmehr als 65 Jahren die Interessen der Badminton-Spieler in Niedersachsen. Momentan sind uns insgesamt 405 Vereine mit ca. 20000 Mitgliedern angeschlossen, die am Spielbetrieb auf allen Ebenen teilnehmen. Damit sind wir der viertgrößte Badminton-Verband Deutschlands.
Geführt wird der Verband von einem Vorstand, der auf einem Verbandstag gewählt wird.
Der Vorstand ab 2019 (v. l.): Margrit Otte (Ehrenmitglied), Uwe Gredner (1. Vorsitzender), Markus Bennewitz (Pressewart), Werner Durow (Schiedsrichterwart), Iris Bardenhorst (2. Vorsitzende), Rainer Neumann (Sportwart), Joachim Böhnke (Geschäftsführer), Horst Düsberg (Schatzmeister), Wolfang Otte (Ehrenpräsident), Michael Brundiers (Lehrwart)
Unsere Leistungen
Die Leistungen für unsere Mitglieder sind sehr vielschichtig. Alles können wir hier nicht aufzählen, aber nachfolgend geben wir euch einen Überblick zu unseren Leistungen.
Unsere Verbandsorgane
Der NBV hat die folgenden Verbandsorgane:
- Verbandstag
- Vorstand
- Beirat
- Ausschüsse
- Verbandsgericht
Unter den folgenden Reitern sind die Aufgabe der einzelnen Organe kurz beschrieben:
Verbandstag
Der Verbandstag findet im Normalfall alle 2 Jahre statt, und setzt sich aus den Delegierten, die die Mitglieder auf den Jahreshauptversammlungen der Bezirksfachverbände gewählt haben, sowie den Vorstandsmitgliedern des NBV zusammen. Es ist daher quasi die Mitgliederversammlung des NBV.
Vorstand
Dem Gesamtvorstand gehören an:
- der 1. Vorsitzende
- der 2. Vorsitzende
- der Geschäftsführer
- der Schatzmeister
- der Sportwart und Spielausschussvorsitzende
- der Jugendwart und Jugendausschussvorsitzende
- der Schulsportwart
- der Pressewart
- der Lehrwart und Lehrausschussvorsitzende
- der Schiedsrichterwart und Schiedsrichterausschussvorsitzende
- der Breitensportwart
Die unter a) bis d) genannten Vorstandsmitglieder bilden den geschäftsführenden Vorstand.
Der Vorstand wird mit Ausnahme des Jugendwarts vom Verbandstag für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahl des Jugendwarts durch die Vollversammlung der Jugend wird vom Verbandstag bestätigt. Die Bestätigung kann nur aus grundsätzlichen persönlichen oder sachlichen Gründen versagt werden. Sämtliche Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
Beirat
Der Beirat setzt sich aus den Vorsitzenden der Bezirksfachverbände oder deren Vertreter sowie den Vorstandsmitgliedern des NBV zusammen.
Eine ordentliche Beiratssitzung findet im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres statt.
Aufgabe des Beirats ist, für eine enge Zusammenarbeit zwischen dem NBV und den Bezirksfachverbänden zu sorgen und einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch über alle Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse herbeizuführen. In dem Jahr zwischen den ordentlichen Verbandstagen genehmigt der Beirat den Haushaltsplan und beschließt über die Verwaltungskostenumlage und die Aufwandsentschädigungen der Organe des NBV.
Ausschüsse
Ständige Ausschüsse des NBV sind der Spielausschuss, der Jugendausschuss, der Lehrausschuss, der Schiedsrichterausschuss und der Leistungsausschuss.
Ihre Mitglieder sind in den jeweiligen Ordnungen festgelegt: Spielordnung, Jugendordnung, Lehr- und Ausbildungsordnung, Schiedsrichterordnung, Leistungssportordnung.
Dort werden auch ihre Aufgaben beschrieben.
Verbandsgericht
Das Verbandsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen, die vom Verbandstag mit zwei Stellvertretern für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.
Sie dürfen keinem anderen Organ des NBV angehören und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Das Verbandsgericht nimmt die ihm durch die Rechtsordnung zugewiesenen Aufgaben wahr.
Die Mitglieder des NBV-Verbandsgerichts sind zurzeit:
Manfred Lütjen (Vorsitzender)
Anke Beutler (Beisitzerin)
Hans-Peter Porrio (Beisitzer)
Volker Werner (Ersatzbeisitzer)
Martin Steding (Ersatzbeisitzer)
Wenn ein Verfahren eröffnet werden soll, hat dieses innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis eines Verfahrensgrundes, spätestens jedoch drei Monate nach Entstehung des Grundes, schriftlich an die Adresse des NBV-Verbandsgerichtes zu erfolgen. Wer einen Antrag beim Verbandsgericht stellt, hat einen Kostenvorschuss zu zahlen. Der Vorschuss beträgt 75 EUR, im Berufungsverfahren 100 EUR. Er ist bei Antragstellung fällig. Ist er spätestens zwei Wochen nach Antragstellung nicht bei der NBV-Kasse eingegangen, gilt der Antrag als zurückgenommen.
§5 der NBV-Rechtsordnung, Zuständigkeiten des NBV-Verbandsgerichts:
Das Verbandsgericht ist zuständig:
1. Als erste und einzige Instanz:
a) zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem NBV einerseits und seinen Bezirks- und Kreisgliederungen oder Vereinen andererseits;
b) zur Durchführung von Verfahren gegen Einzelmitglieder soweit sich deren Vergehen auf ihre Tätigkeit in NBV-Organen beziehen oder das Interesse des NBV unmittelbar betroffen ist;
c) zur Entscheidung über die Anfechtung von Beschlüssen oder von Wahlen des NBVVerbandstages und des Beirates, der Bezirke und Kreise;
d) zur Entscheidung über Einsprüche gegen Entscheidungen der Geschäftsstelle und der vom NBV mit Aufgaben beauftragten Firmen;
e) zur Entscheidung über Streitigkeiten von Mitgliedern untereinander;
f) zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen die Ausschließung und Amtsenthebung von Amtsträgern des Verbandes.
2. Als Berufungsinstanz:
gegen Rechtsentscheidungen der NBV-Verbandsausschüsse, der Bezirks- und Kreisorgane.
Adresse:
Niedersächsischer Badminton-Verband e. V.
Verbandsgericht
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover