Wir sind der Niedersächsische Badminton-Verband e.V.
Der NBV, gegründet 1955, vertritt seit nunmehr als 65 Jahren die Interessen der Badminton-Spieler in Niedersachsen. Momentan sind uns insgesamt 409 Vereine mit ca. 18.800 Mitgliedern angeschlossen, die am Spielbetrieb auf allen Ebenen teilnehmen. Damit sind wir der viertgrößte Badminton-Verband Deutschlands.
Neben den Vereinen im Verband kommen landesweit noch ca. 80 Vereine hinzu, die zwar nicht im Verband organisiert sind, wo aber auch Badminton als Sport angeboten wird.
Geführt wird der Verband von einem Präsidum, das auf einem Verbandstag gewählt wird.
Hier noch der Vorstand nach dem Verbandstag am 13.11.2021. Mittlerweile ist der Vorstand in ein Präsidium überführt worden.
Der Vorstand ab 2021 (v. l.): Dirk Reichstein (2. Vorsitzender), Simon Plumhoff (Breitensportwart), Markus Bennewitz (1. Vorsitzender), Horst Düsberg (Schatzmeister), Peter Staats (Jugendwart), Klaus-Dieter Lemke (Schulsportwart), Joachim Böhnke (Geschäftsführer), Rainer Neumann (Sportwart), Michael Brundiers (Lehrwart).
Es fehlt der Schiedsrichterwart Sven Petersen.
Unsere Leistungen
Die Leistungen für unsere Mitglieder sind sehr vielschichtig. Alles können wir hier nicht aufzählen, aber nachfolgend geben wir euch einen Überblick zu unseren Leistungen.
Unsere Verbandsorgane
Der NBV hat die folgenden Verbandsorgane:
- Verbandstag
- Präsidium
- erweitertes Präsidum
- Verbandsgericht
- Referate
Unter den folgenden Reitern sind die Aufgabe der einzelnen Organe kurz beschrieben:
Verbandstag
Der Verbandstag findet im Normalfall alle 2 Jahre statt, und setzt sich aus den Delegierten der Bezirkskonferenzen, den Mitgliedern des Präsidiums, den Referatsleitern sowie den Ehrenmitgliedern und Ehrenpräsidenten zusammen.
Präsidium
Dem Präsidium besteht aus:
- dem Präsidenten
- dem Vizepräsidenten Geschäftsführung
- dem Vizepräsidenten Finanzen
- dem Vizepräsidenten Sport
- dem Vizepräsidenten Jugend
Die unter a) bis d) genannten Präsidiumsmitglieder bilden die Vertretungsberechtigten im Sinne des § 26 BGB.
Das Präsidium wird mit Ausnahme des Vizepräsidenten Jugend vom Verbandstag für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahl des Vizepräsidenten Jugend erfolgt durch die Vollversammlung der Jugend und wird vom Verbandstag bestätigt. Die Bestätigung kann nur aus grundsätzlichen persönlichen oder sachlichen Gründen versagt werden. Sämtliche Präsidiumssmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
erweitertes Präsidium
Das erweiterte Präsidium besteht aus dem Präsidium, den Referatsleitern und den Vertretern der Bezirkskonferenzen
Das erweiterte Präsidium unterstützt das Präsidium bei seiner Arbeit und ist in den Jahren ohne Verbandstag insbesondere zuständig für:
- Besprechung des vorgelegten Haushaltsplans
- Genehmigung des Haushaltsplans
- Entgegennahme von Berichten des Präsidium
- Entlastung des Präsidiums
- Entgegennahme von Berichten der Referatsleiter
- Beschlussfassung über Ordnungen und deren Änderungen
- Entscheidungen über Anträge
Das erweiterte Präsidium tagt nach Bedarf, aber mindestens dreimal in der Spielsaison.
Verbandsgericht
Das Verbandsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen, die vom Verbandstag mit zwei Stellvertretern für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.
Sie dürfen keinem anderen Organ des NBV angehören und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Das Verbandsgericht nimmt die ihm durch die Rechtsordnung zugewiesenen Aufgaben wahr.
Die Mitglieder des NBV-Verbandsgerichts sind zurzeit:
Manfred Lütjen (Vorsitzender)
Martin Ködiz (1. Beisitzer)
Werner Durow (2. Beisitzer)
Volker Werner (Ersatzbeisitzer)
Jörg Salzer (Ersatzbeisitzer)
Wenn ein Verfahren eröffnet werden soll, hat dieses innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis eines Verfahrensgrundes, spätestens jedoch drei Monate nach Entstehung des Grundes, schriftlich an die Adresse des NBV-Verbandsgerichtes zu erfolgen. Wer einen Antrag beim Verbandsgericht stellt, hat einen Kostenvorschuss zu zahlen. Der Vorschuss beträgt 75 EUR, im Berufungsverfahren 100 EUR. Er ist bei Antragstellung fällig. Ist er spätestens zwei Wochen nach Antragstellung nicht bei der NBV-Kasse eingegangen, gilt der Antrag als zurückgenommen.
§5 der NBV-Rechtsordnung, Zuständigkeiten des NBV-Verbandsgerichts:
Das Verbandsgericht ist zuständig:
1. Als erste und einzige Instanz:
a) zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem NBV einerseits und den Untergliederungen des NBV oder Vereinen andererseits;
b) zur Durchführung von Verfahren gegen Einzelmitglieder soweit sich deren Vergehen auf ihre Tätigkeit in NBV-Organen beziehen oder das Interesse des NBV unmittelbar betroffen ist;
c) zur Entscheidung über die Anfechtung von Beschlüssen oder von Wahlen des NBV-Verbandstages, sowie des Präsidiums und des erweiterten Präsidiums, sowie den Untergliederungen des NBV;
d) zur Entscheidung über Streitigkeiten von Mitgliedern untereinander;
e) zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen die Ausschließung und Amtsenthebung von Amtsträgern des Verbandes;
2. Als Berufungsinstanz:
gegen Rechtsentscheidungen der NBV-Organe, sowie der Untergliederungen des NBV.
Adresse:
Niedersächsischer Badminton-Verband e. V.
Verbandsgericht
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Referate
Zur Erfüllung der sportfachlichen Aufgaben des NBV werden Referate gebildet. Die Referatsleiter werden vom Verbandstag gewählt und leiten das jeweilige Aufgabengebiet gesamtverantwortlich gegenüber dem Verbandstag und dem Präsidium. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Referatsleiter sind mit Sitz und Stimme im erweiterten Präsidium vertreten.
Aktuell gibt es folgende Referate:
- Leistungssport
- Verbandsentwicklung
- Jugend
- Marketing/Sponsoring
- Wettkampfsport
- Lehre
- Breitensport
- Schiedsrichter
- Schulsport
- Presse