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Aktuelle Vereinsdaten – Datenpflege

Liebe Mitglieder und Ehrenamtliche,

aus gegebenen Anlass möchte die Geschäftsstelle auf den nachfolgenden Auszug aus der NBV-Satzung verweisen (§ 8 / Punkt 8.6), wobei für die Kommunikation insbesondere … telefonische, postalische oder elektronische Erreichbarkeit … von Wichtigkeit ist:

„Die Mitgliedsvereine sind verpflichtet, alle Informationen, die für die Mitgliedschaft von Wichtigkeit sind, wie telefonische, postalische oder elektronische Erreichbarkeit sowie Bankverbindung, unverzüglich bei Neuanmeldung oder Änderung mitzuteilen.“

Aktuell werden die Rechnungen für die Jahresbeiträge unserer Mitglieder von der Geschäftsstelle erstellt und verschickt. Leider erreichen uns immer häufiger Antworten wie:

… ich bin nicht mehr zuständig …
… unsere Kontaktpersonen haben sich geändert …
… es wurde die falsche Anschrift verwendet …

Das sorgt für Mehraufwand, Verzögerungen und Frust.

Allen Mitgliedsvereinen wurden Zugangsdaten übermittelt, um Änderungen aller in Frage kommenden Vereinsdaten im NBV-Verwaltungssystem selbstständig vornehmen zu können. Falls diese verloren gegangen sein sollten, fordert bitte neue bei uns an. Auch die Geschäftsstelle kann bei Datenänderungen kurzfristig behilflich sein, es sollte aber nicht die Regel sein.

Bitte berücksichtigt unseren Aufruf. Vielen Dank für Eure Unterstützung.

NBV-Geschäftsstelle
Joachim Böhnke – Vizepräsident Geschäftsführung

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